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Vom 6. Juli 2010 ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der besagt dass die bisher geltende Bestimmung der steuerlichen Nichtabsetzbarkeit des Arbeistplatzes verfassungswidrig ist. Nun soll sogar bis ins Jahr 2007 rückwirkend eine Neuregelung erstellt werden, die es ermöglicht das Arbeiten von zu Hause von der Steuer abzusetzen. Der Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist nun nicht mehr maßgeblich. Aufwendungen für einen häusliches Arbeitszimmer müssen demnach ab sofort von der Steuer abgesetzt werden können, auch wenn dieser Arbeitsplatz nicht für die gesamte Arbeit genutzt wird. Höchstwahrscheinlich wird man zur alten Regeleung bis zum Zeitpunkt des 1. Januars 2010 zurückkehren, denn die damals eingeführte Neuregelung war stets umstritten. Abzugsfähige Mittel des Arbeitszimmers in steuerlicher Hinsicht sind u.a. : Vor allem Lehrer die einen Heimarbeitsplatz für die Unterrichtsvorbereitung besitzen und Außendienstmitarbeiter profitieren von dieser Regelung. Die Regelung aus dem Jahr 2006 besagt dass für ein Home Office / Heimarbeitsplatz folgende räumlich Bedingung herrschen muss:
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist die Umsatzsteuer die auf einen Austausch von Leistungen anfällt. Die Steuer ist so aufgestellt dass letztlich nur der Endverbraucher die Steuerlast zu tragen hat, die Unternehmer die an den Endkunden verkaufen haben die Funktion als Sammelstelle für den Staat inne. Der Name Mehrwertsteuer beruht auf der Tatsache dass lediglich der Zugewinn der durch das Geschäft entsteht (Schöpfung des Mehrwerts) besteuert wird. Durch diese Endbelastung des Kunden hat diese Steuer rein wirtschaftlich gesehen auch den Namen Verbrauchssteuer verdient. Eine Steuer die jeden Bundesbürger betrifft ist die Mehrwertsteuer, sie wurde im Januar 1968 eingeführt und ist ein System aus der Mehrwertsteuer und dem ermäßigten Steuersatz der Mehrwertsteuer. Ursprung der Aufteilung war der Gedanke „Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ nicht durch diese Steuer zu verteuern und mit einem niedrigeren Prozentsatz zu belegen. 1968 startete die Mehrwertsteuer mit 10%, der ermäßigt lag bei 5%. In den folgenden Jahren wurde die MwSt. grob alle 10 Jahre um 1% angehoben. Die große Ausnahme war 2006 als während der Fußball-WM im eigenen Land eigentlich unbeachtet die Erhöhung des Steuersatzes erstmals um satte 3% beschlossen wurde. Daher gilt seit Januar 2007 eine MwSt. von 19% und der ermäßigte Steuersatz liegt bei seit Juli 1983 unveränderten 7%. Die neuesten Aussagen des Bundesrechnungshofes gehen mit diesem Steuersystem allerdings hart ins Gericht, denn die Aufteilung der Produkte und Dienstleistungen in diese zwei Klassen ist mehr als Fragwürdig. Der Paragraf 12 des Umsatzsteuergesetzes regelt die Zuordnung zu 7% oder 19%iger Besteuerung ergänzt wird dies durch zwei Tabellen mit 55 Kategorien sowie ein 140 seitiges Schreiben des Ministeriums der Finanzen. Ergänzt wird diese lange Liste von über300 Gerichtsurteilen zu Entscheidungen der Einstufung in die jeweilige Steuerklasse. Daher wird auch immer wieder über eine Reform des Systems nachgedacht aber eine wirkliche Änderung in 2010 steht bisjetzt nicht bevor. |
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