Das österreichische Bundesland Kärnten ist vor allem durch den Villacher Fasching bekannt für seinen Humor. Doch was sich die lokalen Politiker vor kurzem im Hinblick auf Sportwetten überlegt haben, ist alles andere als zum Lachen. Ein neues Gesetz sieht nämlich vor, dass die Kärntner Trafikanten künftig für Sportwetten „Vergnügungssteuer“ abführen müssen. Damit sollen die maroden Finanzhaushalte diverser Gemeinden saniert werden. Dass die betroffenen Trafikanten das alles andere als vergnüglich finden, liegt auf der Hand. Es stellt sich die Frage, ob das Annehmen von Sportwetten in einer Trafik ein Vergnügen ist oder nicht. Geht es nach der Kärntner Landesregierung, ist die Antwort klar: Ja!
Aus diesem Grund wurde aktuell ein Gesetz in Begutachtung geschickt, welches den Trafikanten künftig die Abfuhr von Vergnügungssteuern bei jeder angenommenen Sportwette vorschreibt. Den kompletten Beitrag lesen »
Vom 6. Juli 2010 ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der besagt dass die bisher geltende Bestimmung der steuerlichen Nichtabsetzbarkeit des Arbeistplatzes verfassungswidrig ist. Nun soll sogar bis ins Jahr 2007 rückwirkend eine Neuregelung erstellt werden, die es ermöglicht das Arbeiten von zu Hause von der Steuer abzusetzen.
Der Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist nun nicht mehr maßgeblich.
Aufwendungen für einen häusliches Arbeitszimmer müssen demnach ab sofort von der Steuer abgesetzt werden können, auch wenn dieser Arbeitsplatz nicht für die gesamte Arbeit genutzt wird. Höchstwahrscheinlich wird man zur alten Regeleung bis zum Zeitpunkt des 1. Januars 2010 zurückkehren, denn die damals eingeführte Neuregelung war stets umstritten.
Abzugsfähige Mittel des Arbeitszimmers in steuerlicher Hinsicht sind u.a. :
Miete, Strom, Arbeitsmittel, Reinigung, Müllkosten, Reparaturkosten, diverse Versicherungen, Abschreibung Einrichtung uvm.
Vor allem Lehrer die einen Heimarbeitsplatz für die Unterrichtsvorbereitung besitzen und Außendienstmitarbeiter profitieren von dieser Regelung. Die Regelung aus dem Jahr 2006 besagt dass für ein Home Office / Heimarbeitsplatz folgende räumlich Bedingung herrschen muss:
Die räumliche Abtrennung muss durch ein Eigenständiges Zimmer mit Tür ohne private Nutzung gegebn sein. Das Arbeitszimmer darf nicht in einem Durchgangszimmer liegen, dass durchquert werden muss um in andere Räume des Hauses zu gelangen.Ausgenommen sind der Durchgang zu Bad und Toilette.