geschrieben von Tax-Max (26. September 2011)
Kategorie: Einkommenssteuergesetz ESt
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EuroDas österreichische Bundesland Kärnten ist vor allem durch den Villacher Fasching bekannt für seinen Humor. Doch was sich die lokalen Politiker vor kurzem im Hinblick auf Sportwetten überlegt haben, ist alles andere als zum Lachen. Ein neues Gesetz sieht nämlich vor, dass die Kärntner Trafikanten künftig für Sportwetten „Vergnügungssteuer“ abführen müssen. Damit sollen die maroden Finanzhaushalte diverser Gemeinden saniert werden. Dass die betroffenen Trafikanten das alles andere als vergnüglich finden, liegt auf der Hand. Es stellt sich die Frage, ob das Annehmen von Sportwetten in einer Trafik ein Vergnügen ist oder nicht. Geht es nach der Kärntner Landesregierung, ist die Antwort klar: Ja!
Aus diesem Grund wurde aktuell ein Gesetz in Begutachtung geschickt, welches den Trafikanten künftig die Abfuhr von Vergnügungssteuern bei jeder angenommenen Sportwette vorschreibt. Den kompletten Beitrag lesen »