geschrieben von Tax-Max (24. August 2010)
Kategorie: Einkommenssteuergesetz ESt
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Vom 6. Juli 2010 ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der besagt dass die bisher geltende Bestimmung der steuerlichen Nichtabsetzbarkeit des Arbeistplatzes verfassungswidrig ist. Nun soll sogar bis ins Jahr 2007 rückwirkend eine Neuregelung erstellt werden, die es ermöglicht das Arbeiten von zu Hause von der Steuer abzusetzen.

Der Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist nun nicht mehr maßgeblich.

Aufwendungen für einen häusliches Arbeitszimmer müssen demnach ab sofort von der Steuer abgesetzt werden können, auch wenn dieser Arbeitsplatz nicht für die gesamte Arbeit genutzt wird. Höchstwahrscheinlich wird man zur alten Regeleung bis zum Zeitpunkt des 1. Januars 2010 zurückkehren, denn die damals eingeführte Neuregelung war stets umstritten.

Abzugsfähige Mittel des Arbeitszimmers in steuerlicher Hinsicht sind u.a. :
Miete, Strom, Arbeitsmittel, Reinigung, Müllkosten, Reparaturkosten, diverse Versicherungen, Abschreibung Einrichtung uvm.

Vor allem Lehrer die einen Heimarbeitsplatz für die Unterrichtsvorbereitung besitzen und Außendienstmitarbeiter profitieren von dieser Regelung. Die Regelung aus dem Jahr 2006 besagt dass für ein Home Office / Heimarbeitsplatz folgende räumlich Bedingung herrschen muss:
Die räumliche Abtrennung muss durch ein Eigenständiges Zimmer mit Tür ohne private Nutzung gegebn sein. Das Arbeitszimmer darf nicht in einem Durchgangszimmer liegen, dass durchquert werden muss um in andere Räume des Hauses zu gelangen.Ausgenommen sind der Durchgang zu Bad und Toilette.